Tagesmutter

 

Lexikon zur

Privathaftpflichtversicherung

 

 

Kinder können ganz schön anstrengend sein. Einen Sack Flöhe zu hüten, ist manchmal einfacher. Tagesmütter – und natürlich auch ihr männliches Pendant – werden ein Lied davon singen können. Potenzial für die Haftpflichtversicherung droht gleich von zwei Seiten. Einen Moment lang nicht aufgepasst, und das Kind richtet bei Fremden Unheil an. Oder dem Kind selbst passiert etwas, Behandlungskosten beim Arzt oder sogar ein Krankenhausaufenthalt werden erforderlich.

Betreuen Sie als Tagesmutter minderjährige Kinder, sollten wir unbedingt gemeinsam prüfen, ob Ihre Privathaftpflichtversicherung dieses Risiko abdeckt. Vielfach ist es heute schon ohne Beitragszuschlag enthalten, selbst wenn Sie Geld für die Tätigkeit als Tagesmutter bekommen. Der Versicherungsschutz gilt für die Betreuung im Haushalt der Kinder, aber auch unterwegs, also auf dem Spielplatz oder bei Ausflügen.

Prüfung der Haftung ist oft komplex

Eine wesentliche Leistung der Privathaftpflichtversicherung ist die Prüfung, ob Sie überhaupt für einen Schaden verantwortlich sind, ob also eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. Gerade bei älteren Kindern ist oft nicht klar, ob sie die nötige Einsichtsfähigkeit hatten und selbst haften müssen (siehe hierzu auch das Stichwort Kinder und deliktunfähige Kinder). Dann würde gegebenenfalls die Haftpflichtversicherung der Eltern einspringen. Möglicherweise haben die Eltern auch eine Versicherung für Schäden durch deliktsunfähige Kinder, aber diese greift nur, wenn keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt.

Eine Privathaftpflichtversicherung, die das Risiko einer Tätigkeit als Tagesmutter einschließt, hilft Ihnen durch den juristischen Dschungel verschiedener Anspruchsgrundlagen. Unberechtigte Forderungen wehrt der Versicherer auf eigene Kosten für Sie ab.

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