Widerrufsrecht

 

Lexikon zu

Versicherungen allgemein

 

 

Der Abschluss eines Versicherungsvertrags sollte stets von guter Beratung begleitet sein. Bei uns können Sie sicher sein, dass wir Ihnen bedarfsgerechte und preiswerte Produkte empfehlen. Wir möchten Sie überzeugen, nicht überreden oder gar zu einem Abschluss drängen.

Damit Sie selbst nach einer Unterschrift alles noch einmal in Ruhe überlegen können, gibt es ein gesetzlich garantiertes Widerrufsrecht. Innerhalb von 14 Tagen können Sie Ihre Unterschrift widerrufen. In der Lebensversicherung, in der Sie sich üblicherweise besonders langfristig binden, beträgt die Widerrufsfrist sogar dreißig Tage.

Das Gesetz verlangt für den Widerruf nur Textform. Im Gegensatz zur Schriftform ist keine eigenhändige Unterschrift erforderlich, eine E-Mail oder ein Fax reichen also aus.

Die Frist beginnt erst, wenn Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen, also Versicherungsschein, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) und ein Produktinformationsblatt (siehe Informationspflichten). Außerdem muss der Versicherer Sie in gesetzlich vorgeschriebener Form über Ihr Widerrufsrecht informieren.

Ausnahmen für kurzfristige Verträge und bei vorläufiger Deckung

Kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat, zum Beispiel wenn Sie eine Ausstellung versichern möchten oder eine Haftpflichtversicherung für eine einmalige Veranstaltung abschließen, etwa für ein Schützenfest oder für einen Martinszug. Die Veranstaltung ist vorbei, während die Widerrufsfrist noch läuft – und wenn nichts passiert ist, widerrufen Sie einfach. Das wäre für den Versicherer ein schlechtes Geschäft, und deshalb sieht das Gesetz eine Ausnahme vor.

Auch bei Verträgen über eine vorläufige Deckung ergibt sich diese Problematik, und so sind auch diese weitgehend vom Widerrufsrecht ausgenommen.


« zurück

Hat Ihnen der Inhalt gefallen?: