Informationspflichten

 

Lexikon zu

Versicherungen allgemein

 

 

Eine Besonderheit der Versicherung ist, dass sie ein unsichtbares Produkt darstellt, ein abstraktes Schutzversprechen, das erst in einem Leistungsfall für den Kunden konkret erlebbar ist. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) regeln zwar exakt die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. Aber gerade weil sie sehr allgemein eine Vielzahl möglicher Fallkonstellationen beschreiben müssen, sind AVB oft lang und für den Laien nicht ohne weiteres verständlich. Der Gesetzgeber hat deshalb den Versicherern Informationspflichten auferlegt, die über das Zurverfügungstellen der AVB hinausgehen.

Produktinformationsblätter mit den wichtigsten Bestimmungen

Zentrales Element sind die sogenannten Produktinformationsblätter. Die gesetzlichen Anforderungen an deren Inhalte sind unterschiedlich, je nachdem, um was für einen Vertrag es sich handelt. Besonders für Altersvorsorgeprodukte und Basisrentenverträge gibt es spezielle Verpflichtungen

In jedem Fall verlängert sich Ihr Widerrufsrecht, wenn Sie nicht entsprechend der gesetzlichen Verpflichtungen über die wesentlichen Vertragsinhalte informiert worden sind.


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