Ausschlüsse

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Wie bei allen Versicherungsarten, gibt es auch bei der Wohngebäudeversicherung Ausschlüsse. Darunter versteht man Schäden, welche nicht übernommen werden.

Ausschlüsse sind wichtig, um eine Gleichbehandlung der Versichertengemeinschaft zu garantieren, die entsprechende Versicherung kalkulierbar zu machen und sie zu einem fairen Preis anbieten zu können.

Generelle Ausschlüsse

Manche Schäden sind unabhängig von den versicherten Gefahren ausgeschlossen. Das ist natürlich Vorsatz des Versicherungsnehmers, denn dafür zahlt keine Versicherung. Handelt dagegen zum Beispiel ein fremder Brandstifter vorsätzlich, leistet die Wohngebäudeversicherung selbstverständlich.

Andere Schadenursachen sind ausgeschlossen, weil das Versicherungsprinzip – viele Kunden zahlen Beiträge, nur wenige sind vom Schaden betroffen – versagen würde. Das sind zum Beispiel Krieg und Erdbeben. Erdbeben kann allerdings im Rahmen der erweiterten Elementarversicherung eingeschlossen werden. Schäden durch Kernenergie sind ebenfalls ausgeschlossen, weil der Schadensersatz hierfür gesetzlich geregelt ist.

Ausschlüsse bei einzelnen Gefahren

Andere Ausschlüsse beziehen sich nur auf bestimmte Gefahren. So sind in der Feuerversicherung beispielsweise mittelbare Schäden durch Blitzschlag an elektrischen Einrichtungen nicht versichert. Diese sogenannten Überspannungsschäden durch Blitz müssen separat eingeschlossen werden.

In der Leitungswasserversicherung sind unter anderem Schäden durch Regenwasser ausgeschlossen, auch wenn es aus Regenfallrohren kommt, und in der Sturmversicherung gibt es keinen Versicherungsschutz für Sturmflut.

Die Ausschlüsse können von Tarif zu Tarif abweichen. Daher sollte man nicht nur auf den Beitrag, sondern auch darauf großen Wert legen.

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