Bewegungskosten

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Bewegungskosten entstehen, wenn nach einem Schadenfall andere – unbeschädigte und auch nicht versicherte – Sachen bewegt werden müssen, um die Reparatur des Schadens zu ermöglichen. Ein häufiger Fall ist der Abbau von Einbaumöbeln, zum Beispiel einer Küche, um in der dahinterliegenden Wand einen Rohrbruch zu reparieren und die nassen Stellen zu trocknen.

Durch die Mitversicherung der Bewegungskosten kommt es nicht darauf an, ob die Einbauküche eine versicherte Sache in der Wohngebäudeversicherung ist, oder ob es sich um eine einfache Anbauküche handelt, die unter die Hausratversicherung fällt. Ihr Abbau und der spätere Wiederaufbau sind in beiden Fällen über die Bewegungskosten gedeckt, auch wenn die Küche selbst unbeschädigt geblieben ist.

Kostenpositionen ausreichend hoch versichern

In die Wohngebäudeversicherung wird neben der Versicherung des Sachschadens in der Regel eine Position aufgenommen, unter der Bewegungskosten gemeinsam mit Aufräumungskosten, Abbruchkosten und Schutzkosten versichert sind.

Insbesondere Aufräumungs- und Abbruchkosten können nach einem Großschaden im deutlich fünfstelligen Bereich liegen. Ein ausreichender Deckungsumfang für versicherte Kosten ist deshalb wichtig. Besonders gute Verträge haben eine unbegrenzte Versicherung des Kostenschadens, ansonsten müssen die Entschädigungsgrenzen in Euro oder in Prozent der Versicherungssumme entsprechend hoch bemessen sein.

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