Abbruchkosten

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Nach einem Brand, aber auch nach umfangreichen Sturmschäden oder Leitungswasserschäden, sind oft umfangreiche Reparaturen oder sogar ein Neubau des Hauses erforderlich. Stehen gebliebene Gebäudeteile können dabei meist nicht mehr verwendet werden. Um sie zu beseitigen, fallen Abbruchkosten an. Sie sind nicht Teil des Sachschadens am Gebäude, sondern fallen unter die versicherten Kosten.

Auf ausreichende Versicherungssumme achten

Üblicherweise wird in der Wohngebäudeversicherung eine Position gebildet, in der Abbruchkosten gemeinsam mit Aufräumungskosten, Bewegungskosten und Schutzkosten versichert sind.

In der gleitenden Neuwertversicherung wird für diese Position eine Entschädigungsgrenze in Prozent der Versicherungssumme Wert 1914 gebildet. Sie wird mit dem Anpassungsfaktor in Euro umgerechnet. Bei der moderneren Versicherung auf Basis der Wohnfläche gibt es eine absolute Entschädigungsgrenze in Euro oder idealerweise einen unbegrenzten Versicherungsschutz.

Aufräumungs- und Abbruchkosten können beachtliche Höhen erreichen. In Häusern sind Kunststoffe in großen Mengen verbaut. Im Brandfall können daraus hochgiftige Verbindungen entstehen, die besondere Vorsichtsmaßnahmen beim Abbruch und die Ablagerung des Brandschutts als Sondermüll erfordern. Achten Sie deshalb unbedingt auf eine ausreichend hohe Mitversicherung von Abbruchkosten in der Wohngebäudeversicherung.

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