Aufräumungskosten

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Aufräumungskosten sind ein sehr wichtiger Teil der versicherten Kosten in der Wohngebäudeversicherung. Nach einem Brand, einem Rohrbruch oder einem großen Sturmschaden entstehen Kosten nicht nur für die Reparatur der versicherten Sachen. Es fallen auch weitere Kosten an, um die Schadenstätte aufzuräumen und zum Beispiel Brandschutt auf die nächstgelegene Deponie zu bringen.

Gemeinsame Position mit weiteren Kosten

Die meisten Verträge der Wohngebäudeversicherung enthalten eine Kostenposition, in der Aufräumungskosten gemeinsam mit Abbruchkosten, Bewegungskosten und Schutzkosten versichert sind.

Optimal ist ein unbegrenzter Versicherungsschutz. Verträge nach dem Wohnflächenmodell sehen eine Entschädigungsgrenze in Euro vor, ältere Verträge auf Basis des Werts 1914 haben eine prozentuale Entschädigungsgrenze bezogen auf die Versicherungssumme Wert 1914, die mit dem Anpassungsfaktor auf einen heutigen Euro-Wert umgerechnet wird.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz für Aufräumungskosten kann ein Brand trotz guter Versicherung für die Sachwerte zum finanziellen Desaster werden. Bereits die Entsorgung von normalem Bauschutt geht ins Geld. Für fünf Kubikmeter werden inklusive Containerkosten rund 400 Euro fällig. Deutlich teurer wird es, wenn asbesthaltiger Müll anfällt.

Brandabfälle dürfen oft nicht als normaler Bauschutt entsorgt werden. Der im Haus reichlich verbaute Kunststoff kann bei einem Brand hochgiftige Dioxine bilden. Je nach Gefährdungsklasse steigen die Deponiekosten unter Umständen auf mehrere hundert Euro pro Tonne. Hinzu kommen längere Wege bis zur nächsten zugelassenen Deponie und die Kosten für den Einsatz von Spezialfahrzeugen für den Transport.

Manche Abfälle dürfen überhaupt nicht deponiert werden, sondern müssen bei hohen Temperaturen verbrannt werden. Selbst bei einem gewöhnlichen Einfamilienhaus sind nach einem Großschaden Aufräumungskosten von mehreren 10.000 Euro keine Seltenheit.

Geld verdienen mit Eigenleistung

Nicht jeder Schaden ist gleich eine Katastrophe. Beispielsweise nach einem kleineren Wasserschaden können Sie einfache Aufräumarbeiten wie Trocknen und Putzen problemlos selbst übernehmen. Der Versicherungsschutz für Aufräumungskosten gilt trotzdem.

Fragen Sie Ihren Versicherer, was er Ihnen für Eigenleistung zahlt. Auch er hat ein Interesse daran, denn die Eigenleistung mindert den Schaden. Ein kleines Taschengeld – je nach Art der Arbeiten zwischen 8 und 15 Euro pro Stunde – können Sie sich mit Eigenleistung sichern.

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