Schutzkosten

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Schutzkosten sind Kosten für den Schutz von Sachen, die nicht vom Schaden betroffen sind, die aber durch Reparaturarbeiten in Mitleidenschaft gezogen werden könnten und deshalb besonders geschützt werden müssen.

Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf den Schutz nicht versicherter Sachen, in der Wohngebäudeversicherung also meist auf Hausratgegenstände. Oft sind die Schutzkosten nur gering, zum Beispiel wenn sie Abdeckfolie kaufen müssen, um Ihre Möbel vor dem Dreck bei der Beseitigung eines Rohrbruchs zu schützen. Vielleicht müssen aber auch eine ganze Küche, eine Schrankwand oder ein begehbarer Kleiderschrank abgebaut werden, damit sie nicht zu Schaden kommen bzw. die Reparatur überhaupt ausgeführt werden kann.

Schutzkosten werden gemeinsam mit Bewegungskosten, also zum Beispiel dem Transport der Möbel an eine ungefährliche Stelle, Aufräumungskosten und Abbruchkosten in einer gemeinsamen Position versicherter Kosten zusammengefasst.

Unbegrenzter Versicherungsschutz besonders empfehlenswert

Für alle genannten Kosten gilt entweder ein unbegrenzter Versicherungsschutz oder eine gemeinsame Entschädigungsgrenze. Die unbegrenzte Deckung ist vorzuziehen, denn dann müssen Sie sich über strengere Umweltauflagen und dadurch steigende Deponiekosten für Brandschutt keine Sorgen machen.

Entschädigungsgrenzen können entweder absolut oder in Prozent der Versicherungssumme vereinbart sein. Ist die Versicherungssumme nach dem gleitenden Neuwert (Wert 1914) gebildet, erfolgt die Umrechnung auf Euro mit dem jeweils gültigen Anpassungsfaktor. Mindestens 5 % der Versicherungssumme sollten hier vereinbart sein.

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