Versicherte Kosten
Lexikon zur
Wohngebäudeversicherung
In den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB) wird begrifflich unterschieden zwischen Kosten, die der Reparatur oder Wiederherstellung des versicherten Gebäudes dienen (Sachschaden, siehe versicherte Sachen) und weiteren versicherten Kosten in Zusammenhang mit dem Versicherungsfall (Kostenschaden).
Die Eintrittspflicht des Versicherers für Schadenabwendungskosten und Schadenminderungskosten ist bereits im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Die Kosten heißen dort seit der Neufassung des Gesetzes im Jahr 2008 Aufwendungsersatz.
Kosten ausreichend versichern
Weitere versicherte bzw. durch zusätzliche Vereinbarung versicherbare Kosten sind:
- Aufräumungskosten
- Abbruchkosten
- Bewegungskosten
- Schutzkosten
- Dekontaminationskosten
- Mehrkosten durch behördliche Auflagen
- Mehrkosten durch Preissteigerungen
- Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen
- Wasserverlust bei einem Rohrbruch
- Gebäudebeschädigungen bei einem Einbruch
- Graffitischäden
- Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Bäume
- Hotelkosten
- Datenrettungskosten
Im weiteren Sinn zählt auch der Ersatz für Mietausfall bzw. ortsüblichen Mietwert zu den versicherten Kosten.
Während einige der Kostenpositionen in der Wohngebäudeversicherung zu eher überschaubarem Schadenaufwand führen, können andere Kosten richtig ins Geld gehen. Vor allem Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie Dekontaminationskosten sollten in ausreichender Höhe versichert werden. Brandschutt und durch Löschwasser kontaminiertes Erdreich müssen eventuell als Sondermüll entsorgt werden, weil sich beim Brand von im Gebäude verbauten Kunststoffen gefährliche Schadstoffe bilden können.