Grundsätzlich muss der Verursacher eines Unfalls beim Grillen seine Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Nur betrifft dies unter Umständen
Die Zeitschrift Öko-Test vergleicht in der Ausgabe des Monats August 2012 verschiedene Sterbegeldversicherungen. Dabei ist zunächst zu bemerken, dass viele