Aquarium

 

Lexikon zur

Glasversicherung

 

 

Glasscheiben von Aquarien und Terrarien sind in modernen Haushalt-Glasversicherungen automatisch mitversichert. Die Größe oder Anzahl der Aquarien spielt dabei meist keine Rolle. Der Einschluss muss also grundsätzlich nicht mehr besonders beantragt werden.

Anders sieht es aus, wenn die Scheiben vom Aquarium aus Kunststoff sind oder wenn es sich um ein Hohlglas handelt, etwa das klassische Goldfischglas. Scheiben und Platten aus Kunststoff sind meist beitragsfrei versichert, Hohlgläser dagegen nicht.

Versichert ist in der Glasversicherung die Gefahr Glasbruch unabhängig von der Ursache. Lediglich zur Abgrenzung von der Hausratversicherung gibt es einige Ausschlüsse. Geht das Aquarium beispielsweise bei einem Brand oder durch Sturmeinwirkung zu Bruch, zahlt dafür nicht die Glasversicherung, sondern die Hausratversicherung.

Bruch durch die gesamte Dicke des Glases

Wichtig für den Versicherungsschutz ist, dass der Glasbruch durch die gesamte Dicke des Glases geht, also von einer Oberfläche zur anderen. Schönheitsschäden wie Kratzer, Schrammen und sogenannte Muschelausbrüche sind kein Glasbruch und deshalb nicht versichert. Es ist aber nicht nötig, dass sich der Riss auch über die gesamte Breite der Scheibe erstreckt.

Einen eventuell entstehenden Nässeschaden durch Wasseraustritt aus dem Aquarium übernimmt übrigens eine gute Hausratversicherung. Viele Verträge schließen Aquarien heute ein, auch wenn diese keine Verbindung mit dem Rohrleitungsnetz haben.

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