Auslandsaufenthalt
Lexikon zur
Privathaftpflichtversicherung
Ihre Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit. Allerdings unterscheiden sich ausländische Rechtsordnungen zum Teil erheblich von unserer. Da sich der Schadenaufwand in der Haftpflichtversicherung vor allem an der Höhe möglicher Forderungen bemisst, bedeuten ein Auslandsaufenthalt und somit Auslandsschäden ein besonderes Risiko für den Versicherer. Sie werden deshalb mit örtlichen und zeitlichen Beschränkungen mitversichert.
Mindestens ein Jahr ist üblich
Innerhalb der Europäischen Union bieten viele Versicherer bereits einen unbeschränkten Versicherungsschutz wie im Inland. Die Gesetze sind hier weitgehend harmonisiert, deshalb drohen im Schadensersatzrecht keine bösen Überraschungen. Im außereuropäischen Ausland gibt es je nach Anbieter und Tarif unterschiedliche Befristungen, zum Beispiel ein, zwei oder sogar fünf Jahre.
Ein Urlaub, ein Auslandssemester während des Studiums oder eine vorübergehende Entsendung durch den Arbeitgeber sind damit normalerweise abgedeckt. Im Zweifel melden Sie sich vorher bei uns, wir klären offene Fragen für Sie. Ziehen Sie endgültig ins Ausland, sollten sie eine Haftpflichtversicherung vor Ort abschließen. Eventuell hat Ihr Versicherer einen Kooperationspartner dort, den er Ihnen empfehlen kann.