Auslandsaufenthalt

 

Lexikon zur

Unfallversicherung

 

 

Um manche Versicherungen muss man sich besonders kümmern, wenn man für längere Zeit – mehr als die Dauer eines Urlaubs – ins Ausland geht. Die Unfallversicherung gehört zum Glück nicht dazu. Sie zieht einfach mit um, denn sie gilt nicht nur rund um die Uhr, sondern auch weltweit bei einem Auslandsaufenthalt.

Eine Einschränkung ist allerdings zu beachten: Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie in ein Gebiet reisen, in dem Krieg oder Bürgerkrieg herrscht. Nun wird kaum jemand freiwillig in so gefährliche Gegenden reisen, außer vielleicht als Entwicklungshelfer oder Berufssoldat. Wer auf einer Reise vom Ausbruch eines Krieges überrascht wird, hat noch eine Woche Versicherungsschutz und damit meist genügend Zeit, das Land zu verlassen.

Dienstleistungsfreiheit in Europa

Sie können Ihre Unfallversicherung oft sogar weiterführen, wenn Sie Ihren Wohnsitz komplett ins Ausland verlegen. In der EU gilt Dienstleistungsfreiheit, sodass ein deutsches Versicherungsunternehmen Sie auch im europäischen Ausland versichern darf. Durch das SEPA-Verfahren – Single Euro Payments Area, zu Deutsch ein einheitlicher Euro-Zahlungsraum – ist selbst der Beitragseinzug von einem ausländischen Konto kein Problem mehr.

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