Baupreisindex

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Der Baupreisindex gibt die Veränderung der Baupreise in Bezug auf ein festgelegtes Basisjahr an. Er wird vom Statistischen Bundesamt vier Mal im Jahr für verschiedene Gebäudetypen veröffentlicht. In die Berechnung fließen insbesondere die Kosten für Baumaterial, Arbeitslöhne, Bauhilfsstoffe, Ausrüstung und Energie ein.

Das aktuelle Basisjahr ist 2010, aber in der gleitenden Neuwertversicherung wird meist mit Indexreihen bezogen auf das Jahr 1914 gerechnet. Das Jahr 1914 hat große Bedeutung, weil es durch sehr stabile Baupreise gekennzeichnet war. Es ist also nahezu egal, ob man Januar oder Dezember 1914 zugrunde legt.

Rückrechnung von bekannten Baukosten

Auch wenn moderne Tarife der Wohngebäudeversicherung mittlerweile ohne eine konkrete Versicherungssumme auskommen und nur die Wohnfläche für die Beitragsermittlung herangezogen wird, basieren immer noch viele Verträge auf dem Versicherungswert bzw. der Versicherungssumme des Jahres 1914. Mithilfe des Baupreisindex ist es möglich, bekannte Baukosten eines bestimmten Jahres auf den Wert 1914 zurückzurechnen. Das gilt sowohl für Neubauten als auch für Erweiterungen.

Beispiel: Ein Wohngebäude wurde 2014 fertiggestellt. Die reinen Baukosten (ohne Grundstück, ohne Sonderrabatte) beliefen sich auf 350.000 Euro. Der Baupreisindex des Jahres 2014 betrug 1.289,4 bezogen auf die Basis 1914 = 100. Das Bauen war 2014 in Euro also knapp 13 Mal so teuer wie 1914 in Mark. Der Wert 1914 des Gebäudes ist 350.000 Euro geteilt durch 1.289,4 mal 100, das ergibt aufgerundet 27.200 Mark 1914. Dieser Betrag sollte als Versicherungssumme der gleitenden Neuwertversicherung vereinbart werden.

Baut der Kunde im Jahr 2017 einen Wintergarten für 15.000 Euro an, ergibt sich folgende Rechnung: 15.000 Euro geteilt durch den Baupreisindex des Jahres 2017 (1.358,3) mal 100 sind abgerundet 1.100 Mark 1914. Um diesen Betrag muss er die Versicherungssumme erhöhen, um weiterhin ausreichend versichert zu sein.

Grundsätzlich müssen Sie als Kunde aber diese umständliche Berechnung nach Wert 1914 nicht selbst vornehmen. Teilen Sie dem Versicherer einfach die Ihnen bekannten Werte des Neu- oder Anbaus mit und er ermittelt dann die passende Versicherungsumme für Sie.

Umgekehrt darf man aber nur mit Vorsicht rechnen

Die gegenteilige Rechnung – Multiplikation der Versicherungssumme 1914 mit dem aktuellen Baupreisindex gleich heutiger Gebäudewert – führt leicht zu Missverständnissen.

Erstens hat der Versicherungswert nichts mit einem möglichen Verkaufspreis (Verkehrswert) der Immobilie zu tun. Zweitens wird die Versicherungssumme 1914 üblicherweise nicht durch Umrechnung von Baupreisen ermittelt, sondern stark pauschalisiert nach Wohnfläche und Ausstattungsmerkmalen. Drittens, und das ist die wichtigste Botschaft: Es gibt in der gleitenden Neuwertversicherung auf Basis des Werts 1914 keine Obergrenze für die Entschädigung. Kommt der Neubau nach einem Totalschaden aufgrund der örtlichen Verhältnisse teurer als Versicherungssumme mal Baupreisindex, bezahlt der Versicherer trotzdem den vollen Betrag.

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