Beweisverfahren

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

 

In vielen Zivilprozessen ist die Rechtslage im Grunde völlig klar. Die Problematik besteht nicht in der rechtlichen Beurteilung eines Sachverhalts, sondern in dem Erbringen von Beweisen, die die eigene Position festigen.

Die Zivilprozessordnung (ZPO) sieht deshalb die Möglichkeit vor, dem sogenannten Hauptsacheverfahren ein selbstständiges Beweisverfahren (früher Beweissicherungsverfahren) voranzustellen. Ein Grund für das selbstständige Beweisverfahren ist vor allem Eilbedürftigkeit, falls durch eine lange Verfahrensdauer Beweise verloren gehen könnten. Es kann aber auch sein, dass durch ein Beweisverfahren Erkenntnisse gewonnen werden, die ein Verfahren in der Hauptsache überflüssig machen, weil die Sachlage geklärt ist.

Rechtsschutzversicherung trägt Gutachterkosten

In einem selbstständigen Beweisverfahren sind private Gutachter nicht zulässig. Nur gerichtlich bestellte Gutachter gelten als unabhängig. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Gutachterkosten, vor allem auch deshalb, weil das Beweisverfahren einen langen und teuren Prozess vermeiden kann. Liegt das Gutachten erst einmal vor, ist eine außergerichtliche Einigung deutlich wahrscheinlicher.

Unser Praxistipp: Vermeiden Sie es, Beweise selbst oder durch einen eigenen Gutachter zu sichern, zum Beispiel zur mangelhaften Ausführung einer Reparatur oder wegen versteckter Schäden an einem Gebrauchtwagen. Vor Gericht könnte ein solches Gutachten nicht zugelassen oder als subjektiv und damit anfechtbar angesehen werden. Im schlimmsten Fall, wenn durch Ihr Handeln Beweise nicht mehr nachvollziehbar sind, ist das eine Beweisvereitelung, die Ihnen im Prozess wesentliche Nachteile bringt.

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