Ehrenamtliche Tätigkeit
Lexikon zur
Privathaftpflichtversicherung
Sie haben eine ehrenamtliche Tätigkeit oder engagieren sich in einem Verein? Prima, denn ohne Freiwillige würden viele Vereine und auch wichtige öffentliche Aufgaben gar nicht funktionieren.
Allerdings bedeutet Ihr Engagement auch ein zusätzliches Risiko. Wo gearbeitet wird, passieren Fehler, und daraus können Schäden entstehen. Ihre Privathaftpflichtversicherung lässt Sie nicht allein. Ansprüche aus ehrenamtlichen und freiwilligen Tätigkeiten sind gedeckt. Voraussetzung ist, dass diese unentgeltlich und nicht verantwortlich ausgeübt werden.
Verantwortliche Tätigkeiten über den Verein versichern
Sind Sie in einem Verein Vorstandsmitglied, Kassenwart, oder haben eine ähnlich verantwortungsvolle Position inne, bedeutet das für den Haftpflichtversicherer ein deutlich erhöhtes Risiko gegenüber einer normalen Mitgliedschaft. Deshalb gibt es dafür eine gesonderte Vereinshaftpflichtversicherung.
Übernehmen Sie ein verantwortliches Amt oder sind Sie nebenberuflich für den Verein tätig, erkundigen Sie sich bitte vorher, ob der Verein eine entsprechende Versicherung hierfür abgeschlossen hat, in der Sie mitversichert sind.