Einbruchschäden

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus sind typische Gefahren der Hausratversicherung. Sie versichert Wertsachen und anderen Hausrat, das begehrte Diebesgut.

Einbruchschäden am Gebäude, zum Beispiel durch das Aufhebeln von Fenstern oder Türen, sind bei Einfamilienhäusern ebenfalls über die Hausratversicherung abgedeckt. Lediglich bei Mehrfamilienhäusern kommt die Wohngebäudeversicherung zum Zuge.

In der Hausratversicherung werden Gebäudebeschädigungen durch einen Einbruch „im Bereich der Wohnung“ ersetzt. Bei Einfamilienhäusern ist der Versicherungsschutz vollständig, weil Haus und Wohnung räumlich gesehen identisch sind.

Bei Zwei- und Mehrfamilienhäusern entsteht dagegen eine Deckungslücke bei Einbruchschäden, wenn Täter beispielsweise die Haustüre zum Flur oder ein Fenster zu einem Gemeinschaftskeller aufbrechen. Versicherungsschutz ist in der Wohngebäudeversicherung über die Klausel „Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte“ möglich. Versichert sind darüber Schäden an Türen, Schlössern, Fenstern, Rollläden und Schutzgittern, die dem allgemeinen Gebrauch der Hausgemeinschaft dienen.

Graffiti-Schäden sind ebenfalls versicherbar

Vor allem in Großstädten gehören Graffiti an Hauswänden zum Stadtbild. Dennoch ist das nicht autorisierte Besprühen von Häusern, Garagentoren und dergleichen mit Farbe oder Lack eine strafbare Sachbeschädigung.

Kosten für die Beseitigung von Graffiti sind in der Wohngebäudeversicherung versicherbar. Die Versicherer vereinbaren allerdings üblicherweise eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall und eine Entschädigungsgrenze pro Schaden und/oder Versicherungsjahr. Außerdem ist eine polizeiliche Anzeige des Schadens erforderlich, um eine Leistung zu erhalten.

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