Fremdreiterrisiko

 

Lexikon zur

Pferdehaftpflichtversicherung

 

 

Fremdreiter oder Gastreiter sind Personen, die ein Pferd nur gelegentlich reiten. Die Überlassung des Pferdes kann unentgeltlich als Leihe oder gegen Entgelt erfolgen. Inwieweit das Fremdreiterrisiko in der Pferdehaftpflichtversicherung gedeckt ist, kommt ganz auf den jeweiligen Vertrag an.

Es gibt auch Abgrenzungsprobleme zwischen den Begriffen Fremdreiter, Reitbeteiligung und Mithaltung. Bei vielen Reitbeteiligungen wird zwar ein geringes Entgelt gezahlt, aber der eigentliche Pferdehalter gibt stets konkrete Anweisungen zu Umgang mit dem Pferd und dessen Pflege. Faktisch ist das keine Reitbeteiligung, sondern derjenige, der weisungsgebunden handelt, ist Tierhüter und Fremdreiter.

Große Unterschiede im Deckungsumfang

Verleihen oder vermieten Sie Ihr Pferd an Fremdreiter, sollte dieses Risiko unbedingt in Ihre Pferdehaftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Gerade wenn Pferd und Reiter sich nicht gut kennen, steigt die Wahrscheinlichkeit eines Schadens. Als Halter des Pferdes haften Sie gegenüber dem Geschädigten zusammen mit dem Reiter, können sich also zumindest bei einem privat gehaltenen Pferd nicht dadurch entlasten, dass der Reiter den Schaden verursacht hat.

Nicht in allen Verträgen ist die Deckung des Fremdreiterrisikos Standard. Und selbst wenn sie enthalten ist, kann sie sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Oft ist nur der gelegentliche, unentgeltliche Verleih versichert, also keine Reitbeteiligung und keine gewerbliche Vermietung. Sehr bedeutsam ist auch die Frage, ob Ansprüche des Reiters gegen den Halter mitversichert sind.

Pferdehaftpflichtversicherung vergleichen

« zurück

Hat Ihnen der Inhalt gefallen?: