Haustiere

 

Lexikon zur

Privathaftpflichtversicherung

 

 

Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie auch vor Ansprüchen in Ihrer Eigenschaft als Halter zahmer Haustiere, gezähmter Kleintiere und von Bienen. Der Einschluss ist besonders interessant, weil Tierhalter für arttypisches Verhalten ihrer Tiere ohne eigenes Verschulden haften – bei sogenannten Luxustieren, die nicht dem Beruf oder Erwerb dienen, sogar ohne jede Entlastungsmöglichkeit.

Es gibt aber zwei wichtige Ausnahmen: Als Hundehalter sowie als Halter von Reit- und Zugtieren (in erster Linie Pferde) benötigen Sie eine spezielle Haftpflichtversicherung für Tierhalter. Für neu angeschaffte Hunde oder Pferde greift die Vorsorgeversicherung, bis der Versicherer Sie nach hinzugekommenen Risiken fragt. Das passiert normalerweise mit der jährlichen Beitragsrechnung.

Gassi gehen mit Nachbars Hund

Von der Haftung des Tierhalters zu unterscheiden ist die Verantwortlichkeit des Tierhüters (Tieraufsehers). Hier ist auch der Versicherungsschutz großzügiger geregelt. Wenn sie gelegentlich und ohne Bezahlung den Hund des Nachbarn versorgen oder im Urlaub Hunde aus der Verwandtschaft zu sich nehmen, benötigen Sie über die Privathaftpflichtversicherung hinaus keinen weiteren Schutz. Auch als privater Reiter fremder Pferde sind sie versichert.

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