Korrespondenzanwalt

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

 

Ein Korrespondenzanwalt, heute oft als Verkehrsanwalt bezeichnet, ist in einem Gerichtsverfahren neben dem eigentlichen Verfahrensbevollmächtigten für einen Mandanten tätig. Die Rechtsschutzversicherung trägt zwar üblicherweise nur die Kosten eines Anwalts. Das ist auch ausreichend, wenn sich das zuständige Gericht an Ihrem Wohnsitz befindet.

Im Zivilprozess sind die Regelungen für den Verbraucher sehr günstig, deshalb ist zum Beispiel bei Kaufverträgen Ihr Wohnsitz meist auch der Gerichtsstand. Haben Sie aber beispielsweise auf einer Autofahrt in den Urlaub einen Verkehrsunfall verursacht, sind auch das für den Unfallort zuständige Gericht und das Gericht am Wohnort Ihres Unfallgegners mögliche Gerichtsstände. Müssen Sie dort Klage erheben und ist das Gericht weiter als hundert Kilometer Luftlinie von Ihrem Wohnort entfernt, zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht nur für den Anwalt am Gerichtsort, sondern auch für Ihren Korrespondenzanwalt zu Hause.

Erweiterte Leistungen auch im Ausland

Bei einem Rechtsschutzfall im Ausland haben Sie die Wahl zwischen einem ausländischen Rechtsanwalt vor Ort, also beim zuständigen Gericht außerhalb Deutschlands, oder einem Rechtsanwalt in Deutschland. Auch hier zieht wieder die Hundert-Kilometer-Grenze. Entscheiden Sie sich für den ausländischen Anwalt und ist der Gerichtsort weiter als hundert Kilometer Luftlinie von Ihrem Wohnort entfernt, werden die Kosten eines deutschen Korrespondenz- bzw. Verkehrsanwalts zusätzlich übernommen.

Sowohl im Inland als auch im Ausland gilt die Kostenerstattung für den Korrespondenzanwalt nur für die erste Instanz. In den teureren Folgeinstanzen wird nur der Hauptbevollmächtigte vom Rechtsschutzversicherer bezahlt.

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