Kündigung nach Rechtsschutzfall

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

Der Versicherungsfall ist in jedem Versicherungsvertrag die „Stunde der Wahrheit“ sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für den Versicherer. Aus dem abstrakten Schutzversprechen wird eine konkrete Leistung.

Das Versicherungsvertragsgesetz und die Versicherungsbedingungen räumen deshalb den Vertragspartnern das Recht ein, nach einem Leistungsfall den Vertrag zu kündigen und auf diese Weise zu reagieren, falls sich der die Abwicklung nicht so gestaltet wie erwartet.

Die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) konkretisieren das Kündigungsrecht nach einem Rechtsschutzfall in zweierlei Weise:

  • Sie dürfen Ihre Rechtsschutzversicherung innerhalb eines Monats kündigen, wenn die Versicherung in einem Rechtsschutzfall nicht leistet, obwohl sie dazu verpflichtet wäre.
  • Sowohl Sie als auch der Versicherer dürfen kündigen, wenn innerhalb eines Jahres zwei Leistungsfälle eintreten.

Textform ist für die Kündigung ausreichend

Die Kündigung nach einem Rechtsschutzfall muss dem jeweils anderen Vertragspartner innerhalb eines Monats in Textform zugehen. Das kann ein Brief sein, aber im Gegensatz zur Schriftform ist keine eigenhändige Unterschrift nötig. E-Mail oder Telefax reichen also aus.

Sie können mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen Zeitpunkt kündigen, spätestens zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs. Die Kündigung des Versicherers ist nur mit einer Frist von einem Monat möglich, sodass der Kunde genügend Zeit hat, sich nach einer anderen Versicherung umzuschauen.

Aber Vorsicht!

Wenn man denkt, dass man anschließend so einfach zu einem anderen Anbieter wechseln kann, wird man oft eines besseren belehrt.

Aufgrund stetig steigender Ausgaben für Rechtsschutzfälle, prüft der neue Anbieter genau ob man angenommen wird oder nicht. Bei zwei oder mehr Vorschäden innerhalb der letzten 5 Jahre werden die Anträge sehr oft abgelehnt.

Erfolgt die Kündigung nach Rechtsschutzfall von Seiten der Versicherung, sinken die Chancen auf einen neuen Vertrag enorm. Daher sollte man grundsätzlich alles daran setzen, dass man den Vertrag von sich aus kündigt.

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