Nutzwärmeschaden

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Nutzwärmeschäden (auch Betriebs- und Bearbeitungsschäden genannt) sind Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Im Haushalt sind das zum Beispiel Schäden an einem Herd oder Backofen, am Kochtopf oder dem darin befindlichen Gargut.

Nutzwärmeschäden sind in den meisten Feuerversicherungen zwar ausgeschlossen, nicht aber in den aktuellen Bedingungswerken der Hausratversicherung.

Beispiel Küchenbrand

Überhitzt ein Backofen wegen eines defekten Thermostaten, entzündet sich dadurch der Braten im Ofen und greift das Feuer auf die Küche über, wird nach modernen Hausratversicherungsbedingungen (VHB) alles ersetzt – Braten, Bräter, Ofen und weitere betroffene Teile der Küche.

Nach älteren Bedingungen mit einem Ausschluss von Nutzwärmeschäden müsste bei der Schadenabrechnung getrennt werden: Alles, was bestimmungsgemäß der Wärme ausgesetzt war, sie erzeugt oder auch nur weiterleitet, wäre nicht zu ersetzen, der Folgeschaden an der Küche dagegen schon. Für eine Hausratversicherung ist eine solche Differenzierung praxisfern, deshalb wurde dies abgeschafft.

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