Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

 

Lexikon zur

Privathaftpflichtversicherung

 

Schäden durch selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind zwar hauptsächlich ein Thema der Betriebshaftpflichtversicherung, kommen aber auch im privaten Umfeld vor. Denken Sie beispielsweise an Aufsitz-Rasenmäher oder Schneeräumgeräte, die im Winter bei großen Grundstücken sehr nützlich sind zum Erfüllen der Räumpflicht.

In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist geregelt, dass selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht zulassungspflichtig und nicht versicherungspflichtig sind. Für andere Kraftfahrzeuge gilt diese Ausnahmeregelung nur bis 6 km/h.

Schutz über die Privathaftpflichtversicherung

Auch wenn es keine gesetzliche Versicherungspflicht gibt, ist die Berücksichtigung selbstfahrender Arbeitsmaschinen in der Haftpflichtversicherung dringend zu empfehlen, da auch hier ein sehr großes Schadensrisiko besteht. Zuständig ist dann nicht die Kfz-Versicherung, sondern die Betriebs- bzw. Privathaftpflichtversicherung. Abgrenzungskriterium ist jeweils die Zulassungspflicht und ob diese privat oder gewerblich genutzt werden.

Aber Achtung! Auch wenn Ihre selbstfahrende Arbeitsmaschine meist kostenfrei in eine Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen werden kann, bietet diese Deckung nicht jeder Anbieter oder Tarif. Daher sollten Sie dies detailliert prüfen, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Suche nach einem passenden und dennoch günstigen Vertrag.

Privathaftpflichtversicherung vergleichen

Sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen schneller als 20 km/h und werden sie im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, erhalten sie ein amtliches Kennzeichen und fallen damit unter die Kraftfahrtversicherung.

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