Terrassenüberdachung

 

Lexikon zur

Glasversicherung

 

 

Eine Terrassenüberdachung aus Glas oder Kunststoff ist hinsichtlich möglicher Bruchschäden besonders gefährdet. Ist der Schaden durch ein Unwetter – also Sturm ab Windstärke 8 oder Hagel – verursacht, zahlt dafür normalerweise die Wohngebäudeversicherung. Dasselbe gilt bei einem Feuerschaden.

Aber was ist bei Bruchschäden aus sonstigen Ursachen? Hier hilft eine Glasversicherung für die Gebäudeverglasung. Terrassenüberdachungen sind in der Regel ohne besondere Vereinbarung und ohne Mehrbeitrag versichert.

Die Glasversicherung ist eine Allgefahrendeckung

Während die Wohngebäudeversicherung nur bei Eintritt bestimmter, ausdrücklich beschriebener Ereignisse leistet, ist die Glasversicherung praktisch eine Allgefahrenversicherung. Es gibt nur wenige Ausschlüsse, die meist der Abgrenzung zu anderen Versicherungen gelten – zum Beispiel hinsichtlich Brand, Sturm und Hagel. Ansonsten kommt es lediglich darauf an, dass eine versicherte Verglasung einen Bruchschaden erlitten hat.

Ein versicherter Glasbruch muss sich von einer Oberfläche zur anderen über die gesamte Dicke der Scheibe erstrecken, braucht aber nicht über die gesamte Breite oder Höhe gehen. Schönheitsschäden wie Kratzer oder matte Stellen sind kein Glasbruch, ebenso wenig die sogenannten Muschelausbrüche an der Oberfläche.

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