Überschallknall

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Die Sturmversicherung umfasst Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen ab Windstärke 8. Die Druckwelle, die Flugzeuge beim Durchbrechen der Schallmauer auslösen, ist aber nicht wetterbedingt, daraus entstehende Schäden also standardmäßig nicht versichert.

Einige Anbieter einer Hausratversicherung bieten deshalb auch für Privatkunden den aus der Industrieversicherung bekannten Schutz für Schäden durch Überschalldruckwellen (früher Überschallknall).

Schäden vor allem in der Glasversicherung

Während vor dreißig Jahren militärische Übungsflüge über bewohntem Gebiet noch an der Tagesordnung waren, sind diese heute sehr selten. Die zivilen Concorde und Tupolev Tu-144 fliegen nicht mehr. Überschallflüge der Militärjets sind nur in einer Höhe ab 10.800 Metern erlaubt.

Trotzdem gibt es in der Presse immer wieder Berichte über Schäden, denn die Druckwelle ist auch in vierzig Kilometern Entfernung noch wahrnehmbar. Während die Schadensachbearbeiter für die Glasversicherung nach einem solchen Ereignis viel zu tun haben, beschränkt sich der Hausratschaden normalerweise auf kleinere Folgeschäden.

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