Zeitwert

 

Lexikon zur

Privathaftpflichtversicherung

 

 

Zeitwert ist der Neuwert einer Sache, vermindert um einen Abzug wegen Alter und Abnutzung. Während Sachversicherungen wie die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung als Neuwertversicherungen ausgestaltet sind, kennt die Haftpflichtversicherung grundsätzlich nur Zeitwertersatz.

Das liegt daran, dass auch der Ersatzanspruch eines Geschädigten auf den Zeitwert beschränkt ist. Der Schädiger muss – in der Praxis durch Geldzahlung – den Zustand ohne den Schaden wieder herstellen. Vorteile muss der Geschädigte sich anrechnen lassen. Dazu gehört auch, wenn eine gebrauchte Sache durch eine neue ersetzt wird.

Zeitwertberechnung ist ein häufiger Streitpunkt

Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherer und Anspruchsteller gibt es oft in der Frage, wie hoch der Abzug „neu für alt“ ausfällt. Wird zum Beispiel eine Brille, die üblicherweise drei Jahre lang genutzt wird, nach zweieinhalb Jahren zerstört, hat sie entsprechend der Restnutzungszeit nur noch ein Sechstel ihres Neuwerts. Hat die Brille damals 1.000 € gekostet, würde jetzt nur noch ein Zeitwert von 167 € entschädigt, plus Preissteigerung großzügig aufgerundet vielleicht 180 €. Obwohl die Rechnung formal korrekt ist, wird sie den Geschädigten ärgern, weil er nun ungeplant 1.000 € ausgeben muss.

Einige Versicherer experimentieren deshalb mit einer Neuwertentschädigung in der Privathaftpflichtversicherung über den eigentlichen Ersatzanspruch hinaus. Sie birgt aber ein hohes subjektives Risiko, denn ein Schaden an alten Sachen würde dem Geschädigten dann einen bedeutenden finanziellen Vorteil bringen.

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