Bauartklassen (BAK)

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Die Bauartklassen (BAK) der Gebäude sind ein wichtiges Tarifierungsmerkmal in der Wohngebäudeversicherung. Sie sind besonders bedeutsam für die Feuerversicherung, denn die Brandausbreitung und damit die Höhe eines möglichen Schadens werden maßgeblich von der Beschaffenheit der Außenwände und des Dachs bestimmt.

In den meisten Tarifen werden die Bauartklassen I bis V unterschieden. Für Fertighäuser treten an die Stelle der Bauartklassen die Fertighausgruppen (FHG).

Harte oder weiche Dachung

Für die tariflich günstiger eingestuften BAK I, II und III wird eine harte Dacheindeckung vorausgesetzt. Die Bezeichnung „hart“ bezieht sich dabei nicht auf die Festigkeit des Materials. Nach DIN 4102 sind harte Bedachungen widerstandsfähig gegen Flugfeuer und Strahlungshitze, zum Beispiel wenn das Nachbarhaus brennt. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall, gesandete Dachpappe oder eine ausreichend dicke Kiesschüttung gelten als harte Bedachungen.

Holz, Ried, Schilf oder Stroh sind dagegen weiche Bedachungen, die eine Einstufung in die meist teurere BAK IV oder V bedeuten.

Beschaffenheit der Außenwände

Die meisten Wohngebäude in Deutschland gehören zur BAK I, denn sie haben massive Außenwände aus Mauerwerk oder Beton.

Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung sowie Stahl- und Stahlbetonkonstruktionen mit Wandplattenverkleidungen aus nicht brennbarem Material fallen unter die BAK II, Holz, Holzfachwerk, sonstige Holzkonstruktionen sowie Gebäude mit brennbaren Wandplatten unter die BAK III.

Gebäude der BAK I und II mit weicher Dachung bilden die BAK IV, BAK III mit weicher Dachung ergibt die schlechteste BAK V.

Beitrasgzuschläge werden von den meisten Versicherern ab der BAK III erhoben, da ab hier die Gefahr eines Schadens auch höher ist.

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