Fertighausgruppen (FHG)

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

So wie Massiv- und Fachwerkhäuser zur risikogerechten Beitragsermittlung in Bauartklassen (BAK) eingeteilt werden, gibt es für Fertighäuser sogenannte Fertighausgruppen (FHG).

Weil die Brandgefahr bzw. die Auswirkungen eines Brandes je nach verwendetem Material sehr unterschiedlich sind, sind die FHG ein entscheidender Faktor für die Tarifgestaltung in der Wohngebäudeversicherung.

Drei Fertighausgruppen

Die meisten Versicherer unterscheiden in ihren Tarifen zwischen drei Fertighausgruppen. Bei allen Gruppen wird eine harte Dacheindeckung vorausgesetzt. Diese muss nach DIN 4102 widerstandsfähig gegen Funkenflug und Strahlungshitze sein. Das ist nicht nur bei Ziegeln oder Betonplatten gegeben, sondern zum Beispiel auch bei Metalldächern, gesandeter Dachpappe oder einer ausreichend dicken Kiesschüttung.

Zur FHG 1 zählen Fertighäuser, die vollständig aus feuerbeständigen Bauteilen bestehen. Die Anforderungen an die FHG 2 sind ein massives Fundament, eine tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen sowie eine Verkleidung mit feuerhemmenden oder nicht brennbaren Baustoffen wie Putz, Klinker oder Profilblechen. Fehlt die feuerhemmende Ummantelung oder Verkleidung, erfolgt die Einstufung in die FHG 3. Das sind häufig Häuser mit einer Kunststoffverkleidung.

Die übrigen Anforderungen an die FHG 2 gelten aber auch für die FHG 3. Es gibt also Fertighäuser, die auch der schlechtesten Tarifgruppe 3 nicht entsprechen und deshalb in der Wohngebäudeversicherung nicht nach Tarif versicherbar sind. Die Grundbeiträge gelten meist nur für Häuser der FHG 1. Für die schlechteren Gruppen ist ein Zuschlag fällig.

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