Berufung

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

 

Durch die Berufung wendet sich eine Partei, die mit dem Urteil des Gerichts in der ersten Instanz nicht zufrieden ist, an das übergeordnete Gericht, um das erste Urteil überprüfen zu lassen. In einem Zivilverfahren, zum Beispiel einer Vertragsstreitigkeit oder in einem Prozess um Schadensersatz, wird gegen ein Urteil des Amtsgerichts Berufung beim Landgericht eingelegt. War die erste Instanz aufgrund eines hohen Streitwerts bereits das Landgericht, findet das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht statt.

Die Überprüfung kann sich sowohl auf Rechtsfehler erstrecken als auch auf neue Tatsachen oder Beweise. Das unterscheidet die Berufung von der Revision beim Bundesgerichtshof. Hier gibt es keine Tatsachenfeststellungen und keine Beweisaufnahme mehr, sondern es werden nur noch Rechtsfragen beurteilt.

Mehrstufige Verfahren gibt es auch in anderen Rechtsbereichen, zum Beispiel eine Berufung vor einem Landesarbeitsgericht, einem Landessozialgericht oder einem Oberverwaltungsgericht. Im Strafrecht können Urteile des Amtsgerichts durch die Kleine Strafkammer eines Landgerichts überprüft werden.

Rechtsschutzversicherung durch alle Instanzen

Die Rechtsschutzversicherung begeleitet ihre Kunden üblicherweise durch alle Instanzen, solange der Prozess Erfolgsaussichten hat. Einschränkungen können sich allenfalls durch eine zu niedrige Deckungssumme ergeben. Das ist die Höchstsumme, bis zu der der Versicherer für einen Rechtsschutzfall bezahlt.

Kein Versicherungsschutz besteht für Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht oder einem internationalen Gericht wie etwa dem Europäischen Gerichtshof. Hier werden nur wenige exponierte Verfahren mit grundsätzlicher Bedeutung verhandelt. Das ist sehr teuer, und die Versichertengemeinschaft soll im Interesse bezahlbarer Beiträge damit nicht belastet werden.

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