Erfolgsaussichten

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

 

Aussichten auf Erfolg sind eine wichtige Voraussetzung für den Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung. Die Beauftragung eines Anwalts oder sogar das Führen eines Prozesses für eine Sache, die von vornherein aussichtslos ist, kann weder im Sinn des Versicherers noch seiner Kunden sein.

Eine Rechtsschutzversicherung soll vor rechtlichen Nachteilen schützen, indem sie das Kostenrisiko trägt, aber nicht zu Rechtsstreitigkeiten ermuntern, die eine Partei ohne Rechtsschutzversicherung nie führen würde. Dasselbe Ziel verfolgt der Ausschluss mutwilliger Verfahren, wenn die Kosten der Rechtsverfolgung in keinem sinnvollen Verhältnis zum erwarteten Nutzen stehen, zum Beispiel die gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bei einem Ein-Euro-Artikel.

Schiedsgutachterverfahren ist Pflicht

Die Entscheidung des Versicherers, ob hinreichende Erfolgsaussichten bestehen, ist keinesfalls willkürlich. Der Kunde kann ein Schiedsgutachterverfahren verlangen, und der Versicherer muss ihn auf diese Möglichkeit hinweisen. Das ist im Versicherungsvertragsgesetz so vorgeschrieben. Hält sich der Versicherer nicht daran, ist eine Ablehnung des Rechtsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussichten unwirksam.

Besonders vorteilhaft sind Verträge, die bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten einen Stichentscheid zulassen. In diesem Fall begründet der Anwalt des Versicherungsnehmers, warum er die Rechtsverfolgung für Erfolg versprechend hält. Die Entscheidung des Anwalts ist bindend, und der Versicherer trägt die Kosten des Stichentscheids. Beim Schiedsgutachterverfahren zahlt der Versicherer dagegen nicht für den Gutachter, wenn seine Ablehnung berechtigt war.

Gerichtsentscheidungen zugunsten der Kunden

Kommt es auch im Schiedsgutachterverfahren zu einer negativen Beurteilung der Erfolgsaussichten, bleiben dem Versicherungsnehmer die Einschaltung des Versicherungsombudsmanns oder eine Deckungsklage.

Aufsehen erregte in diesem Zusammenhang eine richtungsweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21.09.2017 zum Thema Dieselskandal. Die Richter urteilten hier zugunsten des Versicherungsnehmers. Laut Gericht besteht eine zumindest gleich große Wahrscheinlichkeit, dass der Autokäufer einen Prozess gegen Händler oder Hersteller gewinnen könnte. Der Rechtsschutzversicherer darf deswegen nicht mit Hinweis auf die mangelnden Erfolgsaussichten ablehnen.

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