Stichentscheid

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

 

Mit einem Stichentscheid kann der Kunde die Entscheidung des Rechtsschutzversicherers, Kosten für einen Rechtsschutzfall wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit nicht zu übernehmen, überprüfen lassen.

Der Ausschluss von Verfahren ohne Erfolgsaussichten oder solchen, bei denen der Aufwand in einem deutlichen Missverhältnis zum möglichen Nutzen steht, schützt die Beitragszahler vor Mehrkosten durch wirtschaftlich unsinnige Verfahren, die eine Partei ohne Rechtsschutzversicherung niemals geführt hätte.

Über Erfolgsaussichten und Mutwilligkeit kann man aber durchaus unterschiedlicher Meinung sein, wie Verfahren beispielsweise in Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal gezeigt haben. Der Stichentscheid gibt dem Kunden die Möglichkeit, eine Stellungnahme seines eigenen Rechtsanwalts zu Erfolgsaussichten und Kosten-Nutzen-Relation einzureichen.

Stichentscheid ist nicht immer bindend

Sehen die Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung einen Stichentscheid vor, muss der Versicherer bei einer Ablehnung auf diese Überprüfungsmöglichkeit hinweisen. Grundsätzlich ist der Stichentscheid für den Versicherer bindend. Er kann jedoch einwenden, dass die Entscheidung von der tatsächlichen Sach- und Rechtslage erheblich abweicht, zum Beispiel weil der Anwalt seine Stellungnahme nur aus Gefälligkeit oder um das Mandat zu erhalten entsprechend positiv formuliert hat.

Eine alternative Möglichkeit zum Stichentscheid ist das Schiedsgutachterverfahren. Welches Verfahren gilt, steht in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB).

Das Schiedsgutachterverfahren hat den Vorteil, für den Versicherer in jedem Fall rechtlich bindend zu sein. Aus Kundensicht ist aber von Nachteil, dass er seinen Kostenanteil am Schiedsgutachterverfahren selbst zahlen muss, wenn die Ablehnung berechtigt war. Die Kosten für den Stichentscheid übernimmt dagegen in jedem Fall der Versicherer.

Daher ist der Stichentscheid, sofern diesen der Versicherer anbietet, für den Kunden die bessere Alternative.

Rechtsschutzversicherung vergleichen

« zurück

Hat Ihnen der Inhalt gefallen?: