Duschkabine

 

Lexikon zur

Glasversicherung

 

 

Die „Verglasung“ von Duschkabinen besteht in der Regel nicht aus echtem Glas (mineralischem Glas), sondern aus Kunststoff. Die Scheiben sind nicht immer eben, sondern können auch gebogen sein, um zum Beispiel bei Ecklösungen einen besseren Einstieg in die Duschkabine zu ermöglichen.

Während Glasversicherungen früher strikt zwischen echtem Glas und Kunststoff unterschieden, erstreckt sich der Versicherungsschutz heute zumindest bei der Gebäudeverglasung – und dazu zählt auch die Duschkabine – auch auf Kunststoffscheiben. Diese können eben oder gebogen sein.

Die Glasversicherung ist eine Allgefahrenversicherung

Wodurch die Verglasung der Duschkabine beschädigt wird, spielt keine Rolle. Unvorsichtiges Hantieren mit dem Schrubber, wenn Sie das Bad putzen, eine unachtsame Bewegung mit der Handbrause, schlimmstenfalls sogar ein Sturz in der Dusche – all das sind Versicherungsfälle der Glasversicherung.

Wichtig ist nur, dass ein Glasbruch durch die gesamte Dicke des Glases gehen muss, also von einer Oberfläche zur anderen. Kratzer und Schrammen sind dagegen nicht ersatzpflichtige Schönheitsschäden, ebenso wie das Mattwerden der Scheiben im Laufe der Zeit. Auch Undichtigkeiten der Duschkabine, die nichts mit einem Glasbruch zu tun haben, fallen nicht unter die Glasversicherung.

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