Fenster

 

Lexikon zur

Glasversicherung

 

 

Auch wenn die Glasversicherung viel mehr umfasst als nur die Fenster, gilt der Fensterverglasung häufig der erste Gedanke. Eine Mehrfachverglasung, die vor wenigen Jahrzehnten noch die große Ausnahme war und deshalb separat versichert werden musste, ist heute Standard und vielfach aus Gründen der Energieeffizienz vorgeschrieben. Geht eine solche Scheibe zu Bruch, wird es gleich teuer. Eine Glasversicherung macht sich unter Umständen schnell bezahlt.

Die Ursache für einen Glasbruch ist für den Versicherungsschutz in der Glasversicherung nahezu egal. Ausgeschlossen sind zum Beispiel Brand, Sturm und Hagel, weil diese Gefahren bereits in der Gebäude- bzw. Hausratversicherung gedeckt sind. Ob das Fenster durch eigenes Verschulden, Fremdverschulden oder „einfach so“, zum Beispiel durch Temperaturschwankungen, zerbricht, spielt für die Versicherung keine Rolle.

Einschränkungen bei der Haftpflichtversicherung

Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses kann über eine Gebäude-Glasversicherung die Glasscheiben von Gemeinschaftsräumen wie Treppenhaus und Dachboden versichern.

Als Mieter oder Eigentümer einer Wohnung bzw. eines Einfamilienhauses versichern Sie mit einer Haushalt-Glasversicherung nicht nur die Mobiliarverglasung wie den Glastisch oder Glaseinsätze in Schränken und Vitrinen, sondern auch die zur Wohnung gehörenden Gebäudeverglasung. Neben Fenstern sind das zum Beispiel Oberlichter, Glastüren und Duschkabinen.

Manchmal wird der Abschluss einer solchen Versicherung im Mietvertrag vorgeschrieben. Ein weiteres wichtiges Argument für den Abschluss: Die Privathaftpflichtversicherung zahlt nicht für Mietsachschäden an der Verglasung, wenn Sie den Schaden über eine Glasversicherung versichern können.

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