Fremdhüterrisiko
Lexikon zur
Hundehaftpflichtversicherung
Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie in Ihrer Eigenschaft als Halter eines oder mehrerer Hunde. Versichert sind Sie als Person, nicht der Hund. Geben Sie Ihren Hund in fremde Hände, zum Beispiel während Sie bei der Arbeit, auf Dienstreise oder im Urlaub sind, ist der Hüter des Hundes verantwortlich für Schäden, die Ihr Tier anrichtet.
In den meisten Verträgen ist dieses sogenannte Fremdhüterrisiko automatisch versichert, soweit es sich nicht um einen gewerblichen Anbieter wie eine Hundepension handelt. Von solchen Unternehmen darf man erwarten, dass sie selbst eine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben.
Lösung auch für komplizierte Fälle
Die rechtliche Systematik der Haftung des Tierhalters (§ 833 BGB) und des Tieraufsehers (§ 834 BGB) ist nicht ganz einfach zu durchschauen. Wird jemand durch ein Tier geschädigt, kann er sich grundsätzlich auf beide Anspruchsgrundlagen berufen. Allerdings ist die Haftung unterschiedlich streng geregelt. Bei Luxustieren, die keinem beruflichen oder geschäftlichen Zweck des Halters dienen, haftet dieser ohne jedes Verschulden, während sich der Tieraufseher (Tierhüter) unter Umständen entlasten kann. Außerdem gilt nicht jeder, der gefälligkeitshalber für ein paar Minuten auf Ihren Hund aufpasst, auch gleich als haftbarer Tierhüter. Umfasst Ihre Hundehaftpflichtversicherung die Haftung des Tierhalters und des Tieraufsehers, sind Sie auf der sicheren Seite.
Das Risiko des Tierhüters ist übrigens auch schon in der Privathaftpflichtversicherung enthalten. Passen Verwandte, Freunde oder Nachbarn also regelmäßig auf Ihren Hund auf, brauchen Sie über die ohnehin sehr wichtige Privathaftpflicht hinaus keine separate Versicherung.