Gewächshaus

 

Lexikon zur

Glasversicherung

 

 

Ein Gewächshaus, das fast ausschließlich aus Glas- oder Kunststoffscheiben besteht, stellt für die Glasversicherung ein besonderes Risiko dar. Für gewerbliche Risiken, zum Beispiel eine Gärtnerei, ist deshalb ein spezielles Versicherungskonzept erforderlich. Im privaten Bereich sind Verglasungen von Gewächshäusern im Garten jedoch oft in beschränktem Umfang automatisch und ohne Beitragszuschlag mitversichert. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte besser die Vertragsunterlagen genau prüfen, da es hier große Unterschiede gibt.

Kein Versicherungsschutz für bereits schadhafte Scheiben

Voraussetzung für die Versicherung ist, dass sich das Gewächshaus auf demselben Versicherungsgrundstück wie das versicherte Wohnhaus befindet. Außerdem ist in der Regel eine Begrenzung der Größe des Gewächshauses vereinbart, entweder über die Glasfläche oder – einfacher zu ermitteln – über die Grundfläche des Gewächshauses.

Grundsätzlich nicht versichert sind reine Oberflächenbeschädigungen wie Schrammen, Kratzer und Muschelausbrüche. Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind auch Scheiben, die bei Versicherungsbeginn bereits beschädigt waren. Das kommt bei Gewächshäusern gar nicht so selten vor. Um die Unversehrtheit der Scheiben im Zweifel nachweisen zu können, eignen sich Fotos des Gewächshauses vor dem Vertragsabschluss.

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