Hauskauf

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Bei einem Hauskauf, besteht in der Regel bereits eine Wohngebäudeversicherung. Dieser Vertrag geht mit allen Rechten und Pflichten automatisch auf Sie als Erwerber über.

Diese gesetzliche Regelung ist sinnvoll, damit keine unbeabsichtigten zeitlichen Lücken im Versicherungsschutz entstehen. Sie sind aber als Käufer nicht verpflichtet, nach dem Hauskauf den Vertrag des vorherigen Eigentümers fortzusetzen, sondern können sich einen anderen Versicherer suchen.

Etwas anderes gilt, wenn Sie das Haus erben. Dann treten Sie in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein, erben also auch den Versicherungsvertrag ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit.

Sonderkündigungsrecht bei Eigentümerwechsel

Das Sonderkündigungsrecht des Erwerbers besteht für einen Monat ab der grundbuchamtlichen Umschreibung, also nicht bereits mit dem Abschluss des Notarvertrags und dem Eintrag der Auflassungsvormerkung. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Eigentümerwechsel formal vollzogen, und erst dann können Sie den alten Vertrag kündigen.

Bei der Erwerberkündigung ist zwischen der Ausübungsfrist – ein Monat ab Grundbucheintrag – und der Wirkungsfrist zu unterscheiden, also dem Ende des Versicherungsschutzes aus dem bisherigen Vertrag. Hier haben Sie die Wahl zwischen einer Kündigung mit sofortiger Wirkung und einer Kündigung zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.

Auch wenn Sie schnell zu Ihrem gewählten Versicherer wechseln möchten, sollten Sie über den richtigen Kündigungszeitpunkt einen Moment nachdenken. Bei jährlicher Zahlweise hat der frühere Versicherungsnehmer den bestehenden Vertrag bereits bis zum Ende des aktuellen Versicherungsjahres bezahlt. Wer im Falle einer vorzeitigen Kündigung den zu viel gezahlten Beitrag zurückbekommt – Veräußerer oder Erwerber -, wird bei den Versicherern unterschiedlich gehandhabt. Entweder Sie treffen bereits im Notarvertrag eine Regelung mit dem Veräußerer, wem die Beitragserstattung zusteht, oder Sie kündigen einfach erst zum Ende des Versicherungsjahres und nutzen so den bereits bezahlten Beitrag für sich aus.

Stellen Sie in diesem Fall aber sicher, dass die bestehende Versicherung Ihren Anforderungen entspricht, insbesondere dass die Versicherungssumme ausreicht und dass alle gewünschten Gefahren und Kosten eingeschlossen sind. Im Zweifel müssen Sie den Vertrag für den Rest der Versicherungsperiode beim alten Versicherer noch einmal anpassen oder den zukünftigen Versicherer fragen, ob er übergangsweise eine günstige Differenzdeckung zur bestehenden Police anbietet.

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