Lebensmittelvergiftung

 

Lexikon zur

Unfallversicherung

 

 

Eine Lebensmittelvergiftung ist kein Unfall nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB). Der ausdrückliche Ausschluss bezieht sich auf die „Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund“, also den Eingang der Speiseröhre. Weniger medizinisch könnte man auch einfach von Vergiftungen durch Essen und Trinken sprechen.

In der Unfallversicherung ausgeschlossen sind damit nicht nur Vergiftungen durch Nahrungsmittel, sondern auch alle anderen Formen der Vergiftung auf diesem Weg wie etwa das versehentliche Trinken von giftigen Flüssigkeiten, zum Beispiel Reinigungsmittel.

Eine Ausnahme bildet die Kinder-Unfallversicherung. Hier sind bis zu einem festgelegten Alter Vergiftungen durch Essen und Trinken mitversichert, aber üblicherweise wiederum mit Ausnahme von Lebensmittelvergiftungen.

Einschluss von Vergiftungen in modernen Verträgen möglich

In dem Bestreben, sich mit den eigenen Produkten positiv von Mitbewerbern abzuheben, setzen immer mehr Versicherer auf Erweiterungen des Versicherungsschutzes, die über den eigentlichen Unfallbegriff deutlich hinausgehen. Infektionen und Vergiftungen sind dabei ein wichtiges Thema.

So sind in vielen neuen Verträgen Vergiftungen zum Beispiel durch Insektenstiche, durch das Einatmen giftiger Gase und Dämpfe über längere Zeit und eben auch Lebensmittelvergiftungen in den Versicherungsschutz eingeschlossen – sowohl für Kinder als auch für Erwachsene.

Unfallversicherung vergleichen

« zurück

Hat Ihnen der Inhalt gefallen?: