Rechtsmittel

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

 

Mit einem Rechtsmittel wird in Deutschland eine gerichtliche Entscheidung angefochten. Die bekanntesten Rechtsmittel sind die Berufung beim nächsthöheren Gericht und die Revision, die einen Zivilprozess vor den Bundesgerichtshof bringt (ordentliche Rechtsmittel). Weniger bekannt, aber ebenfalls in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt, sind die Beschwerde und die sofortige Beschwerde (Nichtigkeitsbeschwerde).

Während sich Berufung und Revision gegen Urteile richten, werden mit einer Beschwerde andere Entscheidungen, Beschlüsse oder Maßnahmen eines Gerichts in Frage gestellt. Die Instanzen sind ähnlich wie bei den ordentlichen Rechtsmitteln. Ein Amtsgericht kann der Beschwerde selbst abhelfen, ansonsten ist das Landgericht oder Oberlandesgericht zuständig, für Rechtsbeschwerden der Bundesgerichtshof. Bei Rechtsbeschwerden geht es darum, durch eine höchstrichterliche Entscheidung eine einheitliche Rechtsprechung sicherzustellen.

Die Rechtsschutzversicherung hilft durch alle Instanzen

Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, zum Beispiel bei den Kosten für einen Korrespondenzanwalt (Verkehrsanwalt), begleitet eine Rechtsschutzversicherung ihre Kunden auch beim Einlegen eines Rechtsmittels durch die Instanzen.

Begrenzt sind die Leistungen nur durch die vereinbarte Versicherungssumme, die deshalb ausreichend hoch gewählt werden sollte. Nicht versichert sind jedoch Klagen vor Verfassungsgerichten, zum Beispiel dem Bundesverfassungsgericht, und internationalen Gerichten wie dem Europäischen Gerichtshof.

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