Scheidung

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

 

Eine Scheidung wird besonders teuer, wenn sich die Eheleute nicht gütlich über Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt einigen können. Das treibt den Streitwert in die Höhe. Danach richten sich die Gerichtskosten und ohne andere Vereinbarung auch Anwaltshonorare.

Fast alle Rechtsschutzversicherungen bieten im Familienrecht, wozu auch die Trennung von Ehegatten gehört, nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz für die anwaltliche Erstberatung. Das klingt nach einem gravierenden Ausschluss, ist aber letztendlich im Sinne aller Beitragszahler.

Eine Scheidung kommt meist nicht aus heiterem Himmel. Die Mitversicherung aller Kosten einer Scheidung würde dazu einladen, eine Rechtsschutzversicherung erst dann abzuschließen, wenn es in der Ehe kriselt. Die normale Wartezeit von drei Monaten wäre für solche Fälle viel zu kurz. Auch das Datum, zu dem der Rechtsschutzfall konkret eingetreten ist und zu dem die Wartezeit erfüllt sein müsste, ist nicht präzise zu ermitteln.

Die Versicherer bezeichnen den vermehrten Abschluss von Verträgen durch Kunden, bei denen konkret ein Schaden droht, als negative Risikoselektion. Genau das würde bei einem Scheidungs-Rechtsschutz passieren, und die Mehrkosten würden sich in deutlich höheren Beiträgen bemerkbar machen. Somit wäre ein entsprechender Vertrag für viele finanziell nicht mehr attraktiv.

ARAG mit Ehe-Rechtsschutz

Es gibt aber doch einen Ehe-Rechtsschutz im deutschen Versicherungsmarkt. Die ARAG bietet eine entsprechende Police an. Das geschilderte versicherungstechnische Problem löst die ARAG über eine auf drei Jahre verlängerte Wartezeit.

Über eine solche Dauer kann man davon ausgehen, dass die Rechtsschutzversicherung nur für einen ungewissen Fall abgeschlossen wird, vergleichbar mit einem Ehevertag, und nicht erst im Hinblick auf eine unmittelbar bevorstehende Trennung.

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