Tauchtypische Gesundheitsschäden

 

Lexikon zur

Unfallversicherung

 

Bei Tauchunfällen fehlt es häufig an einem plötzlich von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis – so ist ein Unfall nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) definiert. Die Caissonkrankheit (auch Taucherkrankheit oder Dekompressionskrankheit genannt) ist zum Beispiel ein köperinnerer Vorgang, der durch ein zu schnelles Auftauchen ausgelöst wird.

Der allgemeine Sprachgebrauch zeigt aber schon, dass ein Laie diesen Vorgang weniger als Erkrankung, sondern als (Tauch-)Unfall betrachten wird. Auch Trommelfellverletzungen (Mittelohrbarotraumata) sind durch die Druckverhältnisse im Ohr beim Tauchen bedingt, ohne dass eine äußere Ursache vorliegt.

Versicherungsschutz nicht nur für Sporttaucher

Diese Art von Verletzungen des Trommelfells trifft nicht nur Gerätetaucher, sondern gerade auch Apnoetaucher (ohne Atemgerät) und Menschen, die einfach nur im Schwimmbad abtauchen, sind gefährdet. Deshalb haben sich viele Anbieter einer Unfallversicherung entschlossen, ihre Bedingungen standardmäßig um tauchtypische Gesundheitsschäden zu erweitern und bei einem Tauchunfall Leistungen zu erbringen, auch wenn kein äußeres Ereignis vorliegt und der normale Unfallbegriff somit nicht erfüllt ist.

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