Allmählichkeitsschaden
Lexikon zur
Privathaftpflichtversicherung
Ein Allmählichkeitsschaden ist ein Sachschaden, der nicht durch spontane, sondern allmähliche – also länger andauernde – Einwirkung zum Beispiel der Temperatur (Wärme, aber auch Kälte), von korrosiven Gasen und Dämpfen, aggressivem Rauch, Niederschlägen wie Ruß und Staub oder Feuchtigkeit entsteht. Die Folge solcher Einwirkungen sind Korrosion oder andere schädliche Materialveränderungen.
Ausschluss seit 2008 gestrichen
Haftpflichtansprüche durch Allmählichkeitsschäden waren bis vor etwa zehn Jahren im Regelfall von der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Seit den AHB 2008 besteht der Ausschluss aber nicht mehr. Auch davor hatte er für private Risiken nur geringe Bedeutung.