Allmählichkeitsschäden

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Unter Allmählichkeitsschäden verstehen die Versicherer Schäden, die nicht sofort offensichtlich werden, sondern einen schleichenden Prozess darstellen.

In der Wohngebäudeversicherung treten oft Nässeschäden durch kontinuierliches Austreten von Wasser auf. Einen Rohrbruch bemerkt man sofort, aber wenn durch eine undichte Fuge einer Duschtasse wenig Wasser läuft, wird der Schaden oft erst Monate später sichtbar. Die Schäden sind besonders teuer, wenn sich durch die Feuchtigkeit bereits Schimmel gebildet hat.

Kein genereller Ausschluss

Während Allmählichkeitsschäden in älteren Verträgen oft ausgeschlossen waren, sind sie heute durchgängig mitversichert, soweit ansonsten die Voraussetzungen für einen ersatzpflichtigen Leitungswasserschaden gegeben sind.

Allerdings bleibt das Problem, dass der Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht exakt zu bestimmen ist bzw. er sich über eine längere Dauer erstreckt (gedehnter Versicherungsfall). Bei einem Versichererwechsel während des schleichenden Schadens führt das möglicherweise zu unklaren Zuständigkeiten. Ist nun der alte oder schon der neue Vertrag für diesen Schaden zuständig?

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