Anzeigepflichten

 

Lexikon zu

Versicherungen allgemein

 

 

Während der Vertragslaufzeit können viele Dinge passieren, die für den Versicherungsvertrag wichtig sind. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sieht deshalb zahlreiche Anzeigepflichten des Kunden vor. Das sind insbesondere die Anzeige von Gefahrerhöhungen, ein Eigentümerwechsel (zum Beispiel der Verkauf eines versicherten Hauses) und natürlich die unverzügliche Anzeige eines Schadenfalls.

Anzeigepflicht bereits bei Antragstellung

Eine besonders wichtige Anzeigepflicht ist bereits vor dem Vertragsabschluss zu erfüllen – sie heißt deshalb auch vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie müssen alle Umstände, die für den Versicherer zur Übernahme des Risikos und zur Kalkulation eines risikogerechten Beitrags wichtig sind, vollständig und richtig angeben.

Dabei orientieren Sie sich am besten an den Antragsfragen, denn rechtlich relevant ist nur das, wonach der Versicherer fragt. Schummeln ist keine gute Idee, denn Sie gefährden dadurch Ihren Versicherungsschutz, wenn sich im Schadenfall herausstellt, dass die Gefahrenverhältnisse anders sind als im Antrag angegeben.


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