Deckschäden

 

Lexikon zur

Hundehaftpflichtversicherung

 

 

Unter Deckschäden versteht man Kosten, die entstehen, wenn ein unkastrierter Rüde eine läufige Hündin gegen den Willen ihres Halters deckt. Da sich hier arttypisches Verhalten des Rüden zeigt, ist sein Halter dafür haftbar, und zwar auch ohne dass ihn ein Verschulden trifft.

Entschließt sich der Halter der Hündin für die „Spritze danach“ oder für ein Unterbrechen der Trächtigkeit – also für eine Abtreibung –, sind dafür Tierarztkosten aufzuwenden, die Sie als Halter des Rüden übernehmen müssen. In der Regel noch teurer wird es, wenn die Hündin die Welpen austrägt, denn dann gehen die Kosten für deren Aufzucht zu Ihren Lasten. Hat Ihr Rüde eine Zuchthündin erwischt, ist auch der Zuchtausfall als Folgeschaden ersatzpflichtig.

Die Hundehaftpflichtversicherung zahlt auch bei Deckschäden

Auf Ihre Hundehaftpflichtversicherung ist auch bei einem solchen - übrigens gar nicht so selten vorkommenden - Schaden Verlass. Berechtigte Ansprüche werden bezahlt, unberechtigte Ansprüche auf Kosten des Versicherers abgewehrt. Die Versicherung prüft auch ein mögliches Mitverschulden, zum Beispiel weil die läufige Hündin nicht angeleint war.

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