Drohnen

 

Lexikon zur

Privathaftpflichtversicherung

 

 

Sogenannte Drohnen erfreuen sich dank günstiger Preise auch bei Hobbypiloten rasant steigender Beliebtheit. Die Fluggeräte – korrekt heißen sie Quadrocopter oder Multicopter – sind in der Lage, Kameras zu tragen und damit spektakuläre Videos oder Luftbilder aufzunehmen, wie sie bislang nur Profis machen konnten.

Mit der Verbreitung von Drohnen mehren sich aber auch die Berichte über Zwischenfälle – Beinahe-Unfälle mit startenden oder landenden Flugzeugen, weil Sperrzonen in der Nähe von Flughäfen nicht beachtet wurden, Sach- oder sogar Personenschäden durch Abstürze, aber auch Rechtsstreitigkeiten aufgrund aufgenommener Bilder von Privatgrundstücken und Werksgeländen.

Eine Haftpflichtversicherung für Drohnen ist nicht nur sinnvoll, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Das steht im Luftverkehrsgesetz. Es kommt dabei nicht auf Größe, Gewicht oder Genehmigungspflicht an. Die Versicherungspflicht besteht für alle Drohnen. Ausgenommen sind nur Spielzeuge für Innenräume.

Privathaftpflichtversicherung prüfen

Viele Privathaftpflichtversicherungen, vor allem ältere Verträge, bieten keinerlei Schutz für Schäden durch motorgetriebene Flugmodelle. Sie benötigen eine spezielle Drohnenversicherung, um der gesetzlichen Versicherungspflicht zu genügen. Neuere Privathaftpflichtversicherungen bieten zumindest für kleinere Drohnen Versicherungsschutz, zum Beispiel bis fünfhundert Gramm oder mehr Abfluggewicht.

Bitte nennen Sie uns die technischen Daten Ihrer Drohne und den Verwendungszweck. Gerne finden wir für sie eine umfassende und preiswerte Versicherungslösung.

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