Folgeereignistheorie

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

 

Grundsätzlich muss in der Rechtsschutzversicherung der Vertrag zu dem Zeitpunkt, in dem der Rechtsschutzfall seinen Anfang nahm, bereits bestanden haben, damit Versicherungsschutz besteht. Außerdem müssen bei einigen Leistungsarten Wartezeiten beachtet werden. Wann genau aber der maßgebliche Zeitpunkt war, ist nicht immer eindeutig.

Die Folgeereignistheorie, die viele Versicherer heranziehen und in ihren Bedingungen vereinbaren, ist die für den Kunden günstigere Lösung.

Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Schadeneintritt

Die Folgeereignistheorie steht im Gegensatz zur Kausalereignistheorie. Der Unterschied lässt sich am einfachsten anhand von Beispielen verdeutlichen.

  • Ein Neuwagen wurde im Jahr 2016 produziert. Aufgrund eines Konstruktionsfehlers kommt es im Jahr 2017 zu einem Bremsversagen. Der Eigentümer erleidet dadurch einen schweren Unfall und macht Ansprüche gegen den Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz geltend. Nach der Kausalereignistheorie wäre das Produktionsdatum 2016 maßgeblich für die Beurteilung des Versicherungsschutzes, nach der Folgeereignistheorie dagegen erst der Unfalltag im Jahr 2017. Eine 2017 abgeschlossene Rechtsschutzversicherung würde also nur leisten, wenn die Folgeereignistheorie vereinbart ist.
  • Ein Arzt hat im Jahr 2016 ein falsches Medikament verordnet. Die Wirkung zeigt sich erst nach längerer Zeit – der Patient erkrankt im Folgejahr und verlangt Schadensersatz. Nach der Folgeereignistheorie ist der Beginn der Erkrankung maßgeblich für die Beurteilung des Versicherungsschutzes in der Rechtsschutzversicherung.

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