Kampfhunde

 

Lexikon zur

Hundehaftpflichtversicherung

 

 

Der Begriff „Kampfhunde“ ist immer noch weit verbreitet, aber irreführend. Hundekämpfe gibt es seit der Antike, und bestimmte Rassen wurden gezielt für die Eignung im Kampfeinsatz gezüchtet. Hunde kämpften nicht nur gegeneinander, sondern auch gegen Bullen oder – im alten Rom – gegen Löwen, Bären und menschliche Gladiatoren. Sogar für den Kriegseinsatz wurden Hunde gezüchtet und ausgebildet.

Heutzutage sind Hundekämpfe in vielen Ländern verboten und finden allenfalls noch illegal im kriminellen Milieu statt. Das Erbmaterial der ehemaligen Kampfhunde findet sich aber immer noch in bestimmten Hunderassen, die deshalb als gefährlich eingestuft werden. Das gilt besonders für Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, American Staffordshire-Terrier und Bullterrier. Einfuhr und Haltung dieser Rassen und Kreuzungen daraus sind bundesweit verboten.

Versicherungsschutz auch für sogenannte Kampfhunde

Aber auch weitere Hunderassen werden als potenziell gefährlich angesehen. Welche das sind, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die Länder haben Listen mit verschiedenen Kategorien aufgestellt, deshalb spricht man hier auch von Listenhunden oder ganz allgemein von gefährlichen Hunden.

In fast allen Bundesländern besteht für diese Hunde eine Pflichtversicherung. Aber auch allen Hundehaltern ist die Versicherung des Tierhalter-Risikos dringend empfohlen. Schließlich haftet der Halter auch ohne Verschulden unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen.

Die Versicherer tun sich oft schwer mit der Annahme von Anträgen für Halter sogenannter Kampfhunde. Sprechen Sie uns an - wir zeigen Ihnen, wie Sie die gewünschte Hundehaftpflichtversicherung preiswert erhalten.

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