Listenhunde
Lexikon zur
Hundehaftpflichtversicherung
Diese Bezeichnung für Listenhunde (gefährliche Hunde), im Sprachgebrauch nicht korrekt auch als Kampfhunde bezeichnet, leitet sich ab von den in den Bundesländern geführten Rasselisten. Manchmal werden sie auch Anlagenhunde genannt, denn die Liste ist Anlage zu einem Gesetz oder einer Verordnung.
Steht eine Hunderasse auf der Liste, ist die Haltung nur mit Auflagen erlaubt, zum Beispiel Maulkorb- oder Leinenzwang, Sachkundenachweis, Chip-Pflicht oder auch eine Pflichtversicherung bezüglich der Hundehaftpflichtversicherung.
Wie die Listen gestaltet sind und welche Hunderassen auf der Liste stehen, ist sehr unterschiedlich. Einige Länder haben nur eine einzige Liste gefährlicher Hunde, andere unterscheiden zwischen generell (Kategorie 1) und potenziell (Kategorie 2) gefährlichen Rassen.
Bei Hunden der Kategorie 2 kann die Gefährlichkeit durch einen Wesenstest widerlegt werden. Der Pitbull-Terrier steht beispielsweise in allen Bundesländern auf der Liste (außer Niedersachsen und Schleswig-Holstein, dort gibt es keine Rasselisten), der Dobermann dagegen ausschließlich in Brandenburg, dort gehört er in die Kategorie 2. Eine übersichtliche Zusammenfassung der Listenhunde gibt es im Internet.
Eine Hundehaftpflichtversicherung ist immer sinnvoll
Besteht eine Versicherungspflicht, haben Sie als Hundehalter keine Wahl. Das betrifft fasts alle Bundesländer mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen müssen sich sogar alle Hundehalter versichern, unabhängig von der Hunderasse. Die Versicherung muss spätestens ab einem Alter des Hundes von drei oder sechs Monaten vorhanden sein.
Jeder Hundehalter sollte aber ernsthaft überlegen, eine passende Hundehaftpflichtversicherung im eigenen Interesse abzuschließen – ganz unabhängig von den umstrittenen und uneinheitlich geregelten Vorgaben für Listenhunde.
Bedenken Sie: Sie haften für arttypisches Verhalten Ihres Hundes ohne eigenes Verschulden mit Ihrem gesamten Vermögen und allem, was Sie in Zukunft verdienen werden.
Ein Personenschaden geht leicht in den siebenstelligen Bereich, wenn ein Verletzter seinen Beruf nicht mehr ausüben kann oder Pflege benötigt. Eine Hundehaftpflichtversicherung stellt Sie von Ansprüchen in Millionenhöhe frei oder kämpft notfalls vor Gericht für Sie, wenn sie zu Unrecht in Anspruch genommen werden.