Hunderassen

 

Lexikon zur

Hundehaftpflichtversicherung

 

 

Je nachdem, wie man Hunderassen und ihre Variationen abgrenzt, zählen Experten zwischen hundert und mehr als achthundert verschiedene Rassen. Der mexikanische Chihuahua (gesprochen: Tschiwawa) wird kaum zwanzig Zentimeter groß, die deutsche Dogge erreicht bereits ein Schultermaß von mehr als achtzig Zentimetern.

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist für alle Halter sinnvoll. Auch der kleinste und friedlichste Hund kann einmal in Panik geraten und zubeißen oder auf die Straße laufen und dort einen Verkehrsunfall verursachen. Das hat nichts mit der Größe des Tieres zu tun.

Versicherungspflicht für gefährliche Hunde

Dennoch werden einige Rassen vom Gesetzgeber als gefährlicher eingestuft als andere. Früher wurden diese Rassen als Kampfhunde bezeichnet, aber die Zeit (legaler) Hundekämpfe ist glücklicherweise schon lange vorbei. Einfuhr und Haltung der Rassen Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier und Kreuzungen daraus sind bundesweit verboten.

Für andere Rassen führen die Länder Listen (Listenhunde), in denen die Tiere in Gefährdungskategorien eingestuft werden. Hunde, die auf der Liste stehen, müssen nicht automatisch gefährlich sein oder irgendwann im Laufe ihres Lebens aggressiv werden. Aber das Risiko ist höher als bei anderen Hunderassen.

In fast allen Bundesländern enthalten die jeweiligen Hundegesetze eine Versicherungspflicht, die für gefährliche Hunde ab dem Alter von drei bis sechs Monaten gilt. In einigen Ländern muss sich jeder Hundehalter versichern. Nur Mecklenburg-Vorpommern kennt keine Pflichtversicherung.

Viele Versicherer sehen in ihren Annahmerichtlinien Einschränkungen für bestimmte Hunderassen vor. Sprechen Sie uns an – wir zeigen Ihnen, wo und unter welchen Voraussetzungen Sie sich als Hundehalter zu einem günstigen Preis versichern können.

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