Sachkundenachweis

 

Lexikon zur

Hundehaftpflichtversicherung

 

 

Das Halten von Hunden allgemein, besonders aber gefährlicher Hunde (sogenannter Listenhunde, umgangssprachlich auch als Kampfhunde bezeichnet), kann vom Nachweis entsprechender Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit dem Tier abhängig gemacht werden. Einzelheiten zum Sachkundenachweis regeln die Hundegesetze der jeweiligen Bundesländer.

Niedersachsen fordert Sachkunde für jeden Hund

Die umfassendsten Vorschriften zum Sachkundenachweis gibt es in Niedersachsen. Klein oder groß, gefährlich oder ungefährlich - wer einen Hund halten will, muss seine theoretischen und praktischen Kenntnisse nachweisen. Das ist schon seit 2011 Gesetz, Übergangsvorschriften sind 2013 abgelaufen.

In Niedersachsen sind auch die Kennzeichnung eines Hundes per Chip und eine Hundehaftpflichtversicherung (siehe Pflichtversicherung) für jeden Hund vorgeschrieben. Man kann sich sofort zur Prüfung anmelden oder zunächst einen Vorbereitungskurs besuchen. Den gibt es zum Beispiel in einer Hundeschule. Ist dort ein amtlich anerkannter Prüfer tätig, kann der Hundehalter dort auch gleich seine Prüfung ablegen. Einige andere Abschlüsse ersetzen den Sachkundenachweis, zum Beispiel eine Berufsausbildung als Tierpfleger mit der Fachrichtung Tierheim und Tierpension oder der sogenannte Hundeführerschein des Berufsverbands der Hundeerzieher und Verhaltensberater.

In Nordrhein-Westfalen gibt es unterschiedlich strenge Anforderungen an den Sachkundenachweis. Wer einen gefährlichen Hund (Kategorie 1 der Listenhunde) halten möchte, muss sich die Sachkunde vom Amtstierarzt bestätigen lassen. Für andere Hunderassen, die in der Rasseliste aufgeführt sind, reicht die Prüfung vor einem anerkannten Sachverständigen. Auch für das Halten großer Hunde, die mindestens 20 kg schwer werden oder 40 cm Schulterhöhe erreichen, ist ein Sachkundenachweis nötig, der von autorisierten Tierärzten bescheinigt werden kann.

Kein Sachkundenachweis in Bayern

In Bayern ist dagegen der Sachkundenachweis durchweg freiwillig. Zwar wird die Eignung des Halters bei potenziell gefährlichen Hunden während der Begutachtung des Tiers geprüft, man muss aber keinen standardisierten Test machen.

Der Kurs „Hundeführerschein-Grundwissen - Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden“ wird vom Bayerischen Staatsministerium empfohlen. Eine Pflicht zum Sachkundenachweis ergibt sich für gewerbliche Tierhalter, Hundetrainer und ähnliche Berufsgruppen aus dem Tierschutzgesetz. Der sogenannte D.O.Q.-Test stellt hier einen einheitlichen Standard sicher.

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